Pflegeversicherungsgesetz

Unsere Pflegekräfte sorgen für die Körperpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI.

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der Pflegestufe, aber erweitern diese selbstverständlich auch darüber hinaus auf privater Basis.

Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Angehörigen und den Hausärzten.

Pflegevisiten nach § 37 SGB XI für die Pflegeversicherung werden von uns, auf ihren Wunsch durchgeführt und mit den Kassen abgerechnet.